Herzlich Willkommen bei der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein

Ihr Partner bei der Bewertung
von Immobilien und Grundstücken

Wir garantieren Ihnen als Auftraggeber*in Neutralität und geprüfte Fachkompetenz in Verbindung mit langjähriger Erfahrung und Kenntnis des Immobilienmarkts.

Unsere Gutachten genießen Anerkennung vor Gericht, bei Kreditinstituten und Finanzbehörden.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns und beraten Sie gerne!

Dr.-Ing. Melanie Markstein

Von der Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
durch das Land Baden-Württemberg.

Leistungsspektrum

Die Bewertung von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Spezialimmobilien, wie auch die Bewertung von Rechten an Grundstücken gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt für das Objekt zu erzielen wäre. Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar. Alle Wertermittlungsansätze sind dezidiert erläutert und durch Fotos und Pläne transparent gemacht. Die Ergebnisse der Verkehrswertermittlung werden umfangreich dargelegt und sind somit für den Leser in hohem Maße nachvollziehbar. Solche Gutachten benötigen Sie u.a. bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen, für behördliche Zwecke (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt) und wenn eine genaue und nachvollziehbare Bewertung des Objektes sinnvoll oder erforderlich ist wie beispielsweise zur Nachlassregelung oder Erbauseinandersetzung.

Schiedsgutachten können einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit verhindern.
Immer wieder kommt es vor, das sich verschiedene Parteien wie z.B. Scheidungspartner oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und sachverständigen Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.

Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachterliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren.

Im Zusammenhang mit gesetzlichen, vereinbarten amtlichen oder auch freiwilligen Umlegungsverfahren ermittelten wir Einwurfs- und Zuteilungswerte sowie Umlegungsvorteile.
Auch Entschädigungswerte können in diesem Zusammenhang Gegenstand der Bewertung sein.

In diesem Zusammenhang ermittelten wir sowohl Anfangs- und Endwerte, Sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflusste Werte und Neuordnungswerte.

Kontakt

In den Fischermatten 3/2
79312 Emmendingen

Fax: 07641-9100-40