Bewertungsanlässe

Es gibt zahlreiche Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares sowie auf die individuelle Situation eingehendes Gutachten erfordern:

Privatkund*innen:
  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Vermögensaufstellungen
  • Nachlassregelungen / Erbauseinandersetzungen
  • Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen
  • Ehescheidungen und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
  • Betreuungen und Pflegschaften
  • Testamentsvollstreckungen
  • Beleihung und Finanzierung
  • Bewertung von Rechten und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht usw.)
Firmenkund*innen:
  • An- und Verkauf von Gewerbe- oder Industrieimmobilien
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Firmenübertragungen / Betriebsauflösung / betriebliche Veränderung
  • Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
  • Umwandlung der Rechtsform
  • Beleihung, Finanzierung und Rating
  • Portfoliobewertungen
Kommunen:
  • An- und Verkauf von Immobilienbeständen der öffentlichen Hand
  • Bewertungen im Rahmen förmlich festgelegter Sanierungsgebiete oder Entwicklungsbereiche
  • Bewertung von Gemeinbedarfsflächen
  • Gutachten zur Ermittlung von Restwertentschädigungen
  • Einwurfs- und Zuteilungsbewertung im Rahmen von gesetzlichen Umlegungsverfahren
    Ermittlung des Umlegungsvorteils
   
Gerichtliche Gutachten:
  • Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren
  • Ehescheidungsverfahren
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Erbstreitigkeiten
  • Pflichtteilsansprüche
  • Sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen