Leistungsspektrum

Die Bewertung von Wohnimmobilien, Gewerbe- und Industrieimmobilien sowie Spezialimmobilien, wie auch die Bewertung von Rechten an Grundstücken gehören zu unserem Leistungsspektrum. 

Auch betreuen wir Sie bei der Bewertung in gesetzlichen Baulandumlegungsverfahren oder im Bereich städtebaulicher Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete.

Wir erstellen für Sie:

Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt für das Objekt zu erzielen wäre. Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar. Alle Wertermittlungsansätze sind dezidiert erläutert und durch Fotos und Pläne transparent gemacht. Die Ergebnisse der Verkehrswertermittlung werden umfangreich dargelegt und sind somit für die Leser*in in hohem Maße nachvollziehbar. Solche Gutachten benötigen Sie u.a. bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen, für behördliche Zwecke (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt) und wenn eine genaue und nachvollziehbare Bewertung des Objektes sinnvoll oder erforderlich ist wie beispielsweise zur Nachlassregelung oder Erbauseinandersetzung.

Schiedsgutachten können einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit verhindern.
Immer wieder kommt es vor, das sich verschiedene Parteien wie z.B. Scheidungspartner*innen oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und sachverständigen Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.

Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachterliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren.

Im Zusammenhang mit gesetzlichen, vereinbarten amtlichen oder auch freiwilligen Umlegungsverfahren ermittelten wir Einwurfs- und Zuteilungswerte sowie Umlegungsvorteile.
Auch Entschädigungswerte können in diesem Zusammenhang Gegenstand der Bewertung sein.

In diesem Zusammenhang ermittelten wir sowohl Anfangs- und Endwerte, Sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflusste Werte und Neuordnungswerte.

Wir beraten Sie auch gerne zu sonstigen Fragen rund um die Immobilie.

Als vom Land Baden-Württemberg öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin ist Frau Dr. Melanie Markstein zudem eine ausgewiesene Expertin bei allen Fragen zu Grund und Boden.