Bewertungsanlässe
Es gibt zahlreiche Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares sowie auf die individuelle Situation eingehendes Gutachten erfordern:
Privatkund*innen: |
- An- und Verkauf von Immobilien
- Vermögensaufstellungen
- Nachlassregelungen / Erbauseinandersetzungen
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen
- Ehescheidungen und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
- Betreuungen und Pflegschaften
- Testamentsvollstreckungen
- Beleihung und Finanzierung
- Bewertung von Rechten und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht usw.)
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Firmenkund*innen: |
- An- und Verkauf von Gewerbe- oder Industrieimmobilien
- Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Firmenübertragungen / Betriebsauflösung / betriebliche Veränderung
- Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
- Umwandlung der Rechtsform
- Beleihung, Finanzierung und Rating
- Portfoliobewertungen
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Kommunen: |
- An- und Verkauf von Immobilienbeständen der öffentlichen Hand
- Bewertungen im Rahmen förmlich festgelegter Sanierungsgebiete oder Entwicklungsbereiche
- Bewertung von Gemeinbedarfsflächen
- Gutachten zur Ermittlung von Restwertentschädigungen
- Einwurfs- und Zuteilungsbewertung im Rahmen von gesetzlichen Umlegungsverfahren
Ermittlung des Umlegungsvorteils
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Gerichtliche Gutachten: |
- Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren
- Ehescheidungsverfahren
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Erbstreitigkeiten
- Pflichtteilsansprüche
- Sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen
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